2004-01-07 | Die Vergütungssätze des neuen Solarstromgesetzes

Mit dem Stimmen beider großer Volksparteien und der Franktion Bündnis 90/Die Grünen wurde das sogenannte „Photovoltaik-Vors. Haltgesetz zum EEG“ am Abend des 27.11.03 vom Bundestag in 2. und 3. Lesung verabs hiedet. Durch das Herauslösen des Bereiches Photovoltaik aus der EEG-Novelle konnte das Gesetzgebungsverfahren um entscheidende 5 – 6 Monate beschleunigt werden.

Durch das Anheben der Einspeisevergütung um 25 – 32 % bei Aufdachanlagen und PV-S Hallschutzwänden wird der Wegfall des 100.000 Dächer-Solarstrom-Programms überkompensiert.

Das Solarstromgesetz hat am 19.12.03 den Bundesrat passiert ( nicht zustimmungspflichtig) und wird voraussichtlich Mitte Januar 2004 in Kraft treten.

Art der PV-Anlage

Installierte Leis­tung

Vergütung
[Cent/kWh]

1. Ebenerdige Anlagen (Grundvergütung)

2. PV-Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden

3. PV-Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden

4. PV-Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden



bis einschl. 30kWp


30 bis 100kWp


größer 100kWp

45,7

57,4



54,6



54,0
Für Fassadenanlagen erhöhen sich die Vergütungssätze 2. – 4 um jeweils 5,0 Cent/kWh

Erläuterungen:

  • Eine 40kWp-Anlage, die 2004 in Betrieb geth, wird zu ¾ mit57,4 Cent/kWh vergütet und zu ¼ mit 54,6 Cent/kWh. Die Vergütung für eine Anlage über 100kWp erfolgt analog gemäß den drei Leistungsklassen.
  • Werden innerhalb von 6 Monaten mehrere Kleinanlagen an oder auf dem selben Gebäude in Be­trieb genommen, gelten diese als eine Anlage (damit soll der „Umgehungstatbestand“ des Splittens verhindert werden)
  • Die bisherigen 100kWp und 5 MWp-Deckel für ebenerdige Anlagen wurden gestrichen
  • Der seit der letzten Bundestagswahl geltende 1.000 MWp-Deckel (Gesamtdeckel) wurde eben­falls gestrichen
  • Die Vergütungssätze werden am 01.01.05 um 5 % gesenkt
   
   
2003-09-25 | KfW-Programm

Wer wird gefördert?

Träger der Investionsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden. So z.B.

- Privatpersonen
- Wohnungsunternehmen
- Gemeinden
- Kreise
- Gemeindeverbände
- Sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Was wird finanziert?

Die KfW unterstützt Sie bei Klimaschutz Investitionen in Wohngebäuden und bei dem Bau von KfW-Energiesparhäusern.

Maßnahmen an bestehenden und neuen Wohngebäuden zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der unmittelbar durch die Nutzung der Anlage veranlassten Maßnahmen, und die Installation von

- Wärmepumpen
- Biogas-Anlagen
- Geothermischen Anlagen,
- Wärmetauschern,
- Wärmerückgewinnungsanlagen sowie,
- solarthermische und Photovoltaik-Anlagen
- Biomasse-Anlagen: Hierbei muss es sich um eine
Zentralheizungsanlage handeln, die ausschließlich mit Biomasse befeuert
wird.

In welchem Umfang wird finanziert?

- Finanzierungsanteil
Bis zu 100% des Investitionsbetrages.

- Kredithöchst betrag
i.d.R. 5 Mio. EUR

Zu welchen Konditionen wird finanziert?

- Kreditlaufzeit
Die Kreditlaufzeit beträt in der Regel bis zu 20 Jahre bei mindestens einem
und höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren. Es kann auch eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren bei mindestens einem und höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden. Diese kann sich insbesondere für größere Maßnahmen eignen. Die Beantragung einer Laufzeit bis zu 10 Jahren mit mindestens einem maximal 2 tilgungsfreien Anlaufjahren ist ebenfalls möglich. Diese kann insbesondere für kleinere Maßnahmen geeignet sein.

- Verzinsung
Der Zinssatz liegt unter Kapitalmarktniveau und wird bei Zusage durch die KfW für die ersten 10 Jahre festgelegt. Nach Ablauf der ersten 10 Jahre wird der Zinssatz neu bestimmt. Die aktuell der tilgungsfreien Anlaufjahre ist in vierteljährlichen Annuitäten zu tilgen. Im übrigen kann der Kredit jederzeit außerplanmäßig zurückgezahlt werden.

- Tilgung
Während der tilgungsfreien Anlaufjahre werden Ihnen lediglich die Zinsen vierteljährlich nachträglich auf den abgerufenen Kreditbetrag berechnet. Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre ist in vierteljährlichen Annuitäten zu tilgen. Im übrigen kann der Kredit jederzeit außerplanmäßig zurückgezahlt werden.

- Kombinationsmöglichkeiten
Die Mittel aus dem KfW-Programm zur CO²-Minderung sind grundsätzlich mit anderen Fördermitteln aus öffentlichen Haushalten kombinierbar (z.B. KfW CO² Gebäudesanierungsprogramm).

Programm
Zinssatz Endkredit-nehmer
%
Standart-marge Sparkasse %
Auszahlungs-kurs
%
Laufzeit/ Freijahre  bis
Effektiv-
zins
%


PV auf Wohngebäuden

KfW -Programm 2,70 *)
3,20 *)
3,40 *)
0,59
0,59
0,59
96
96
96
10/2
20/3
30,5
3,47
3,79
3,96

*) fest 10 Jahre, danach Kapitalmarktkonditionen


Einrichtung PV-Anlage auf gewerblichen Objekten oder auf der grünen Wiese

KfW-Umwelt-programm +) bei kürzerer wirtschaftl. Nutzungs-dauer
3,30
 
96
10/2
4,10

 

   
   
2003-09-21 | E-CHECK Sicherheits- und Energiespartage 2003
Wir informieren sie gerne über die Energiespartage 2003
   
   
2003-04-30 | Erneuerbare Energien
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) von April 2000 und die im Februar 2002 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung (EnEv) bilden die aktuelle wirtschaftliche Grundlagen für den Auf- und Ausbau der erneuerbaren Energien.

Unternehmen und Privatleute sind jetzt in der Lage, moderne Eigenstrom-Erzeugungsanlagen und energiesparende Wärme- Erzeugungsanlagen dank dieser Voraussetzungen wirtschaftlich und rentabel zu betreiben. Der Erzeugung und Netzeinspeisung erneuerbarer Energien steht also aus rein wirtschaftlicher Sicht nichts mehr im Wege.

Rasantes Marktwachstum
Die Solarwirtschaft erwartet in den kommenden Jahren ein hohes Marktwachstum im Bereich der erneuerbaren Energien. Jährliche zweistellige Zuwachsraten versprechen allen in diesem Geschäftsfeld zu tätigen Unternehmen auch in Zukunft ausgezeichnete Vermarktungschancen. Allein im Jahr 2001 wurden in Deutschland ca. 80. Megawatt an Photovoltaikanlagen installiert. Das rasante Marktwachstum bei Photovoltaikanlagen hat in den vergangenen 2 Jahren leider auch verschiedentlich zu Engpässen in der Marktversorgung geführt. Die Industrie beseitigt zur Zeit durch den Ausbau der Fertigungskapazitäten noch bestehende Engpässe. Da die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen auch von national oder regional aufgelegten Förderprogrammen beeinflusst wird und diese in der Vergangenheit zu sehr starken Absatzschwankungen führte, werden gesetzliche Rahmenbedingungen wie das Erneuerbare Energien Gesetz und die Energiesparverordnung geschaffen.


Was bedeutet dies für das Fachhandwerk?
Die Segmente Photovoltaik, solarthermische Anlagen, kontrollierte Wohnraumentlüftung, Wärmepumpen usw. werden in den nächsten Monaten und Jahren weiterhin zunehmen. Hier liegen die reellen Nutzen für die Verbraucher. Elektro Morgenroth setzt Zeichen Seit mehreren Jahren widmet sich die Firma Morgenroth dem Sektor Haus- und Systemtechnik sowie dem Bereich der erneuerbaren Energien höchste Aufmerksamkeit. Auch im Jahr 2003 wird das bereits vorhandene Spezialsortiment weiter aufgestockt. Parallel dazu erfolgt die intensive Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter. Ein marktgerechtes Produktsortiment, in Verbindung mit einem kundenorientierten Konzept, schafft die besten Voraussetzungen für künftige Markterfolge.